Von dem Standpunkte zu begreifen das Wesen von der sogenannten Rationalisicrung der Landwirtschaft, versucht diese Arbeit zu aufklären die Gleichartigkeit und die Verschiedenheit der beiden deutschen klassischen Theorien --Albrecht D. Thaer'schen „rationellen Landwirtschaft“ und Johann H. v. Thünen'schen „konsequenten Landwirtschaft“. In Bezug auf der Thaer'schen Theorien zuerst erforschen wurden das Kriterium der Rationalität, der Begriff des Kapitals, besonders des Grundkapitals, und der Träger der rationellen Landwirtschaft. Thaer erklärte den reinen Ertrag (Reinertrag) oder den Gewinn (reinen Gewinn) als Kriterium der Rationalitat. Und diese wurden üblich interpretierten als die gemengte Kategorie des Profits und der Renten, oder hauptsächlich als die Rente. Aber diese Kategorie ist der Profit im eigentlichen Sinne bei Thaer. Wenn das Kapital, worauf der Profit gehört, wurde geteilt im stehenden Kaptal (Inventar), umlaufenden (od. Betriebs-) Kapital und Grund- (od. Material-) Kapital ein, so werfet das Grundkapital und Inventar nur den Zinsen ab, aber der eigentlichen Profit (od. „reiner Gewinn“) gehört zum Betriebskapitale, welches Gehalt ist hauptsächlich der Fond des Arbeitslohnes. Es scheint zu werden verstand bei Thaer, dass der Grund und Boden ist das „Vermagen“, nicht das Kapital. Der Grund und Boden an sich werfet ein Rente ab nach der Differenz der Fruchtbarkeit. Also Thaer sagte, „Wenn auch die Behauptung, dass die Rente des Bodens wegfallen könne, nicht gegen alle Verhältnisse der bürgerlichen Gesellschaft stritte, so geht ihre Absurdität schon aus der Natur der Sache hervor.“ Wenn die rationellen Landwirtschaft habt den Zweck zu erwerben den maximalen Profit, so sind die konkreten Mittel zu erfolgen die grössere Betriebsgrösse und die Fruchtwechselwirtschaft. Thaer versteht hier die Betriebsgrösse als die Grösse des Kapitals, besonders Betriebskapitals, nicht nur als die Grösse des Landguts. Daher dos grössere Landgut musste sein die intersivere Wirtschaft. Wer ist der Träger solcher Landwirtschaft? Der Gutsherr möchte sein dieser als der Kapitaleigentümer, oder hinsichtlich auf der Anschafung des Kapitals. Aber er hat ungeniigend das Talent der Kapitalsakkumlation infolge seines historischen Charakters. Daher betrachtete Thaer zuerst den Erbpächter als dieser Träger, mit Rücksicht auf den gegensätzlichen Verhaltnisse des Profits und der Rente. Aber denn die Wirtschaft des Erbpächters in der Wirklichkeit war sehr unrationell, musste Thaer nehmen schliesslich einen „rationellen Landwirt“ an, wer hat nicht das historischen Dasein.